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Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

Mit der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde ein großes Stück Rechtssicherheit für Berlin Mieter und Vermieter gewonnen.

Das Gericht hat das Berliner Gesetz (MietWoG), auch Mietendeckel genannt, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Bundesland Berlin hatte dem Gericht zu Folge nicht die Gesetzgebungskompetenz ein Gesetz zu erlassen, welches in Bereiche eingreift, die durch ein Bundesgesetz bereits abschließend geregelt sind, wie es im im Mietrecht der Fall ist.

Die Entscheidung geht auf eine Normenkontrollklage der Bundestagsfraktion der CDU und FDP zurück.


Die Idee hinter dem Gesetz, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen war sicherlich gut gemeint, jedoch hatte das Gesetz nur das Gegenteil erreicht. Wie ich selbst in meiner Beratungspraxis beobachten konnte, waren sowohl Mieter als auch Vermieter stark verunsichert. Viele Vermieter haben sich gegen Berlin entschieden und ihre Wohnungen zum Verkauf angeboten, Investoren wurden zurückgeschreckt. Im Ergebnis wurden dem Mietmarkt dadurch viele Wohnungen entzogen, was den Wohnungsmangel noch verschärft hat.


Was bedeutet die Entscheidung für Vermieter und Mieter?


- es gilt wieder die Miete, die vor Inkrafttreten des Mietendeckels zu zahlen war.

- Der Vermieter kann nun die Differenz zwischen ursprünglich vereinbarter Miete und abgesenkter Miete auch für die vergangenen Monate vom Mieter verlangen.

- In Mietverträgen mit sogenannten Schattenmieten (je nach konkreter Ausgestaltung des Vertrages) wird nun die höhere Miete zu zahlen sein und je nach vertraglicher Ausgestaltung auch die Differenz für die zurückliegenden Monate nach zu zahlen sein.

- Zuschläge für Einrichtung bei möblierten Wohnungen sind wieder zulässig (Anteil am Zeitwert der Möbel).

- es gelten die Miethöhen nach Bundesgesetz, der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB)

- Achtung (!) Kurzzeitvermietungen, Umwandlung von Wohnungen zu Ferienwohnungen bleiben stark eingeschränkt auch die Befristung von Mietverträgen ist weiterhin nur unter engen Voraussetzungen möglich.


Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Die offizielle Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts findet sich hier:


Die Entscheidung des BVerfG findet sich hier im Langtext:



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