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Wie läuft ein Immobilienkauf ab?

Wenn die passende Immobilie gefunden und die Finanzierung geklärt ist, kann es mit dem rechtlichen Ablauf losgehen.

  1. Kaufvertragsentwurf: Der Immobilienkauf in Deutschland muss von einem Notar beurkundet werden. In der Regel beauftragt der Käufer den Kaufvertrag bei dem Notar seiner Wahl. Dieser erstellt einen Kaufvertragsentwurf, der die wesentlichen Vertragsbedingungen und den Kaufpreis enthält.

  2. Vertragsprüfung: Käufer und Verkäufer prüfen den Vertragsentwurf und können Änderungen oder Ergänzungen anfordern. Hier berate ich Sie gerne und erläutere Ihnen den Vertrag und stimme Änderungen mit dem Notar und der anderen Partei ab.

  3. Notartermin: Die Vertragsparteien treffen sich beim Notar, um den Kaufvertrag zu beurkunden. Der Notar liest den Vertrag vor und stellt sicher, dass beide Parteien die Inhalte und die rechtlichen Auswirkungen verstehen. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Vertrag. Hier kann ich Sie gerne vertreten. Es ist nicht notwendig, dass Sie persönlich zum Notartermin erscheinen.

  4. Grundbuch: Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Diese Vormerkung schützt den Käufer vor möglichen nachträglichen Belastungen oder Veräußerungen. Das Grundbuch ist dadurch "blockiert". Das Grundbuchamt führt das Grundbuch, das alle relevanten Informationen zu einer Immobilie enthält, wie Eigentümer, Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Hypotheken und andere Belastungen.

  5. Kaufpreiszahlung: Nachdem der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen (meistens die Eintragung der Vormerkung) geprüft hat, wird der Kaufpreis vom Käufer an den Verkäufer gezahlt. In der Regel geschieht dies durch Überweisung auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer.

  6. Übergabe: Nach der Kaufpreiszahlung wird die Immobilie an den Käufer übergeben. Dies umfasst die Übergabe von Schlüsseln und Dokumenten sowie eine gemeinsame Begehung der Immobilie, um eventuelle Mängel oder Schäden festzuhalten. Dieser Zeitpunkt wird auch Lasten-/Nutzenwechsel genannt. Der Käufer darf die Immobilie jetzt nutzen, also einziehen oder diese vermieten. Er muss aber auch die Kosten und Risikien der Immobilie tragen.

  7. Eigentumsumschreibung: Sobald der Kaufpreis gezahlt ist, beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Das Grundbuchamt prüft den Antrag und nimmt die entsprechenden Änderungen vor. Mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer offiziell zum Eigentümer der Immobilie.





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